AlekseiBunina1895
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Спереводом текста) was ist recht? das recht besteht aus normen. die rechtsnormen sollen das zwischen­menschliche verhalten regeln. so lautet artikel l absatz l des grundge­setzes der brd: „die würde des menschen ist unantastbar. sie zu achten und zu schützen ist die verpflichtung aller staatlichen gewalt". ich habe also ein recht auf achtung meiner menschenwürde. ebenso ergibt sich jedoch daraus auch für mich die pflicht, die würde anderer menschen zu achten. das zusammenleben der menschen erfordert solche regeln. im gegensatz zum tier ist der mensch nicht instinktgesteuert. das neugeborene muss erst einmal lernen. es lernt von seinem betreuer. unser zusammenleben be­ruht zu einem großteil auf den erfahrungen unserer vorfahren. sie haben ihre sitten an die folgenden generationen weitergegeben. so entwickelten sich einerseits geschriebene gesetze, andererseits das gewohnheitsrecht. das gewohnheitsrecht veränderte sich mit der zeit, jedoch ebenso gültig­keit besaß wie das geschriebene recht. rechtliche normen betreffen einerseits den privaten, andererseits den öffentlichen lebensbereich. privatrechtliche normen regeln die bezie­hungen zwischen rechtlich gleichrangigen rechtssubjekten, zum beispiel zwischen vermieter und mieter, zwischen käufer und verkäufer oder zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer. der begriff privatrecht ist ein historischer begriff. er geht auf das „ius privatum" des alten römischen rechts zurück. das privatrecht regelt also die beziehungen der bürger un­tereinander und ist für das gesamte gesellschaftliche leben von großer be­deutung. das öffentliche recht regelt die beziehungen zwischen dem staat (oder auch einer gemeinde) und dem einzelnen bürger. eine instanz der öffentlichen gewalt kann etwas „anordnen", „genehmigen" oder „verbieten", kann bei­spielsweise sozialhilfe „bewilligen", eine steuer „erheben" oder zur bundes­wehr „einberufen". zum öffentlichen recht gehören auch rechtliche ver­hältnisse zwischen verschiedenen trägern der öffentlichen gewalt (z. b. zwischen bund und ländern die hauptgebiete des öffentlichen rechts sind das staatsrecht oder das verfassungsrecht, das verwaltungsrecht, das völkerrecht, das strafrecht und das prozessrecht.

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Ответы

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1. Holger hat viel Obst gegessen

2. Wir haben viel in der Disko getanzt

3. Wann hast du für den Test gelernt?

4. Welches Buch hast du mir empfohlen?

5. Wir haben einen interessanten Film gesehen

6. Helga hat eine braune Tasche getragen

7. Meine Mutter hat eine Fischsuppe bestellt

8. Wir haben bekannte Lieder gesungen

9. Warum hast du mit deinen Eltern gestritten

10. Ich habe 2 Tomaten für den Salat gebraucht

11. Ich habe das Bild an die Wand gehangen

12. Hat er ein Glas Cola getrunken?

13. Was habt ihr oft vergessen?

14. Unsere Lehrerin hat uns den Text diktiert

15. Er hat seine Schuhe nicht gefunden

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I. Er sagte, dass er Deutsch lernt.  

2. Sie schreibt, dass sie unsere Hilfe braucht.

3 Sie erzählten uns, dass sie einen großen Fisch am Samstag fingen.

4. Ich sehe jetzt, dass du Klavier schon sehr gut spielst.

5. Sie antwortete, dass sie gestern keine Zeit hatte.

6. Er versteht, dass er jeden Tag Sport treiben soll.

7. Sie sagten, dass sie uns morgen ins Kino einladen können.

8. Er erzählt, dass er diese Information im Internet finden wollte.

9. Sie schrieb in ihrem Brief, was sie im Winter für ihren Sohn braucht.

10.    Er fragte, was sie in der Schule lernen.

Объяснение:

Порядок слов в придаточном предложении, которое идёт после запятой и союза dass (или местоимения was), требует, чтобы глагол стоял в конце предложения.  (Подлежащее стоит сразу после союза, а изменяемая часть сказуемого занимает последнее место.)

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Спереводом текста) was ist recht? das recht besteht aus normen. die rechtsnormen sollen das zwischen­menschliche verhalten regeln. so lautet artikel l absatz l des grundge­setzes der brd: „die würde des menschen ist unantastbar. sie zu achten und zu schützen ist die verpflichtung aller staatlichen gewalt". ich habe also ein recht auf achtung meiner menschenwürde. ebenso ergibt sich jedoch daraus auch für mich die pflicht, die würde anderer menschen zu achten. das zusammenleben der menschen erfordert solche regeln. im gegensatz zum tier ist der mensch nicht instinktgesteuert. das neugeborene muss erst einmal lernen. es lernt von seinem betreuer. unser zusammenleben be­ruht zu einem großteil auf den erfahrungen unserer vorfahren. sie haben ihre sitten an die folgenden generationen weitergegeben. so entwickelten sich einerseits geschriebene gesetze, andererseits das gewohnheitsrecht. das gewohnheitsrecht veränderte sich mit der zeit, jedoch ebenso gültig­keit besaß wie das geschriebene recht. rechtliche normen betreffen einerseits den privaten, andererseits den öffentlichen lebensbereich. privatrechtliche normen regeln die bezie­hungen zwischen rechtlich gleichrangigen rechtssubjekten, zum beispiel zwischen vermieter und mieter, zwischen käufer und verkäufer oder zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer. der begriff privatrecht ist ein historischer begriff. er geht auf das „ius privatum" des alten römischen rechts zurück. das privatrecht regelt also die beziehungen der bürger un­tereinander und ist für das gesamte gesellschaftliche leben von großer be­deutung. das öffentliche recht regelt die beziehungen zwischen dem staat (oder auch einer gemeinde) und dem einzelnen bürger. eine instanz der öffentlichen gewalt kann etwas „anordnen", „genehmigen" oder „verbieten", kann bei­spielsweise sozialhilfe „bewilligen", eine steuer „erheben" oder zur bundes­wehr „einberufen". zum öffentlichen recht gehören auch rechtliche ver­hältnisse zwischen verschiedenen trägern der öffentlichen gewalt (z. b. zwischen bund und ländern die hauptgebiete des öffentlichen rechts sind das staatsrecht oder das verfassungsrecht, das verwaltungsrecht, das völkerrecht, das strafrecht und das prozessrecht.
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